17. April 2021
Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01.01.2020 gültigen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung festgelegt.
Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, z. B. Staatl. gepr. Betriebswirt/in) erhalten zukünftig, nachdem auch die zugrundeliegende Fortbildungsverordnung des Landes NRW angepasst wurde, zusätzlich die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“.
Teilnehmer, die ihre Prüfung noch nach der Fortbildungsverordnung mit deutscher Abschlussbezeichnung abgelegt haben, können die offizielle Abschlussbezeichnung leider nicht nachträglich ändern lassen.
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